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Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024

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Zuständige Stelle

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Herr Gerhard Hofmann