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Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch

Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.03.2024

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Zuständige Stelle

Verkehrsreferat

Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Herr Alexander Eberl