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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 23.12.2022

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Zuständige Stelle

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Herr Gerhard Hofmann