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Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Beschreibung

Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.10.2022

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kämmerei

Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Herr Martin Butz