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Seniorenfreikarte für den RVO ab dem 65. Lebensjahr
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Oktober 2019 beschlossen, für alle Senioren mit Hauptwohnsitz ab dem vollendeten 65. Lebensjahr eine Seniorenkarte für den RVO auszugeben. Nach einer Testphase im Jahr 2020 hat der Gemeinderat entschieden, die RVO-Seniorenkarte auch über das Jahr 2020 hinaus anzubieten. Bereits ausgestellte Karten behalten ihre Gültigkeit.
Voraussetzungen zum Erhalt der Seniorenkarte
Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet und einen Hauptwohnsitz in Rottach-Egern zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Wie erhalten Sie die Seniorenkarte:
Wie lange ist die Seniorenkarte gültig?
Die RVO-Seniorenkarte gilt über das Jahr 2020 hinaus, also auch für das Jahr 2021. Sollten Sie bereits im Besitz einer Seniorenkarte sein, brauchen Sie weiter nichts zu unternehmen. Die Seniorenkarte ist längstens bis zum Beitritt des Landkreises zum MVV gültig. Wann der Beitritt erfolgt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Was ist bei Antritt einer Busfahrt zu beachten?
Auf der Karte sind Ihr Name und der Geburtsjahrgang aufgedruckt. Zum Nachweis im Bus zeigen Sie bitte die Seniorenkarte und Ihren Personalausweis vor.
In welchem Gebiet kann ich die Seniorenkarte nutzen?
Es gilt das Tarifgebiet Oberland des RVO. Siehe Abbildung. Ausgenommen sind die Linie 9551 von und nach München sowie grenzüberschreitende Beförderungen.
Hier können Sie einen Übersichtsplan herunterladen.