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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15.11.2024 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer                                 4. Rate für 2024
Gewerbesteuer-Vorauszahlung   4. Rate für 2024


Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Erhebung wird um Beachtung des Steuertermins gebeten.
Soweit eine Abbuchungsermächtigung vom Steuerpflichtigen erteilt worden ist, werden die Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt vom Konto abgebucht.
Die Gemeindekasse Rottach-Egern, ist in den Geschäftsräumen der Kreissparkasse
(I. OG) für Bareinzahlungen wie folgt geöffnet:


Montag bis Freitag:          08.30 bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr


Wir empfehlen jedoch die Steuerschuld zu überweisen.
In diesem Zusammenhang bittet die Gemeindekasse all diejenigen Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bei ihren Überweisungen und Scheckzahlungen unbedingt die auf dem Bescheid der Gemeinde Rottach-Egern ausgewiesene PK-Nummer (Personenkontonummer) und die Steuerart anzugeben. (Nicht zu verwechseln mit der Steuernummer des Finanzamtes!)


Die Gemeindekasse hat folgende Konten:


Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Konto 101600 BLZ 711 525 70
IBAN DE67 7115 2570 0000 1016 00 BIC BYLADEM1MIB


Raiffeisenbank Gmund Konto 600024 BLZ 701 693 83
IBAN DE89 7016 9383 0000 6000 24 BIC GENODEF1GMU


HypoVereinsbank Rottach-Egern Konto 2280231536 BLZ 711 200 78
IBAN DE74 7112 0078 2280 2315 36 BIC HYVEDEMM644