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Immer wieder werden Gewerbetreibende mit behördenähnlich aufgemachten Formularen aufgefordert, mehrjährige Verträge, die mit erheblichen Kosten verbunden sind, abzuschließen.
Einmal „reingefallen“ ist es schwer, der Sache mit rechtlichen Mitteln Herr zu werden, da eine Strafverfolgung kaum möglich ist, bzw. Staatsanwaltschaften und Gerichte in solchen Tricks keine strafrechtlich relevanten Handlungen sehen.
Solche Aufforderungen sind daher mit Vorsicht zu genießen und mit der entsprechenden Sorgfalt durchzulesen. Für „Hereingelegte“ ist die IHK München Ansprechpartner, die mit Tipps und Erfahrungsberichten weiterhilft (Tel. 089/5116-1150, https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/flyer_abzocke_neu-2013.pdf ).