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Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern für einkommensschwächere Mieter.
Der Mieter erhält einen Zuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.
Gefördert werden können Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten (= Gesamtkosten) gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV).
Die Förderung erfolgt für die Dauer von 25 oder 40 Jahren über ein