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Nördliche Hauptstrasse 9
83700 Rottach-Egern
Telefon: 08022 / 67 13-0
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rottach-egern(@)tegernsee.com
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.
Die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und die Oberpfalz) und Oberbayern (für Südbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) sind zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern:
Genehmigungen / Zustimmungen für
Überwachung von
An beiden Regierungen stehen für Sie Ansprechpartner im Bereich Gentechnik zur Verfügung.