Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist u.a. zuständig für:
- Sammlung und Bewertung von Informationen über Risiken und Abwehrmöglichkeiten von Seuchenerregern
- Fachliche Beratung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (inklusive von Gefahrenlagen durch bioterroristisch nutzbare Erreger)
- Informationsaustausch und Abstimmung mit Ministerien und Behörden sowie Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene
- Evidenzbasierte Aufklärung und Information der Bevölkerung zu Fragen des Infektionsschutzes sowie der Risikobewertung von Infektionserregern und Infektionskrankheiten
- Schulung von Ärzten, insbesondere der Gesundheitsämter, in Fragen des Infektionsschutzes
- Sicherstellung von Laborkapazitäten zur Surveillance von Infektionserregern in der bayerischen Bevölkerung (z.B. Influenza-Surveillance)
- Durchführung von Ausbruchsuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Sicherstellung der Infrastruktur und Logistik für Abwehrmaßnahmen im Ernstfall (z.B. Sicherstellung ausreichender Laborkapazitäten für die Untersuchung auf Seuchenerreger und potentielle B-Kampfstoffe)
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet des Infektionsschutzes (inklusive Methodenevaluation und –entwicklung)