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Als Teil der Palliativversorgung ist die Palliativmedizin die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten (fortschreitenden) und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung (vgl. § 37b Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch V). Sie strebt die Besserung körperlicher Krankheitsbeschwerden, ebenso wie psychischer, sozialer und spiritueller Probleme an. Das Hauptziel der palliativmedizinischen Versorgung ist die Verbesserung der Lebensqualität für die Patienten und die Angehörigen (auch über die Sterbephase hinaus). Palliativmedizin wird ergänzt durch die Hospizarbeit.
Im Deutschen wird Palliativmedizin auch als Übertragung des englischen Begriffes Palliative Care verwendet. Palliative Care beinhaltet gleichwertig pflegerische, ärztliche und psychosoziale Kompetenz. Im engeren Sinn kann unter Palliativmedizin (englisch: Palliative Medicine) auch der spezialisierte ärztliche Beitrag zu Palliative Care verstanden werden.
§ 37b Sozialgesetzbuch V (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung); § 39a Sozialgesetzbuch V (stationäre und ambulante Hospizleistungen)
Gesetzliche Krankenkassen