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Nördliche Hauptstrasse 9
83700 Rottach-Egern
Telefon: 08022 / 67 13-0
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Alle Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf wenigstens 5% (Pflichtquote) der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt jedoch nicht die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf.
Die Ausgleichsabgabe beträgt monatlich je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz
Ausnahmen:
Die Ausgleichsabgabe beträgt