Hauptmenü
Hauptmenü
Navigation
Navigation
Nördliche Hauptstrasse 9
83700 Rottach-Egern
Telefon: 08022 / 67 13-0
Telefax: 08022 / 67 13-29
rathaus(@)rottach-egern.de
Telefon: 08022 / 6 73 10-0
Telefax: 08022 / 6 73 10-29
rottach-egern(@)tegernsee.com
Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betreiber von nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierten Anlagen zur Vorbehandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen dazu, jährliche Fremdkontrollen zur Einhaltung von Anforderungen dieser Verordnung an die Vorbehandlungsanlagen (§ 6) und an die Eigenkontrolle (§ 10) durchführen zu lassen. Diese Anlagenbetreiber genügen diesen Verpflichtungen grundsätzlich nur dann, wenn sie die Fremdkontrollen durch Stellen durchführen lassen, die von einer zuständigen deutschen Behörde (in Bayern: Bayerisches Landesamt für Umwelt) bekannt gegeben worden sind. Die Fremdkontrollen sind innerhalb von zwei Monaten nach Jahresende durchzuführen
Im Verfahren zur Bekanntgabe einer Stelle wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Bekanntgabe des Antragstellers für die Durchführung der genannten Fremdkontrollen erfüllt sind (vgl. hierzu nachfolgende "Voraussetzungen").