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Um den Klimaschutz voranzutreiben, die Versorgungssicherheit (Energiemix) auf eine breitere Basis zu stellen und der Kostendynamik Einhalt zu gebieten, ist es Ziel der Staatsregierung, die Energieeffizienz und die Nutzung der erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Eine wesentliche Aufgabe der Energiewende stellt auch die Entwicklung der Wärmeversorgung dar. Gerade die Bioenergie bietet Möglichkeiten, den Wärmesektor von Energieimporten unabhängiger, regionaler und preislich stabiler zu gestalten.
Daher fördert der Freistaat Bayern Investitionen in neue, umweltfreundliche Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente Verfeuerung von fester Biomasse sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die die Investition tätigen.
Zuwendungsfähige Kosten für Errichtung eines Biomasseheizwerkes:
Zuwendungsfähige Kosten für Energieeffizienzmaßnahmen: