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Mit der Förderung sollen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Palliative Care unterstützt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care.
Zuwendungsempfänger sind die zum Stichtag 01.01.2007 bestehenden, als gemeinnützig anerkannten Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit in Bayern. Die Akademien müssen nachstehende Anforderungen an die Weiterbildungsstätte und das Lehrpersonal erfüllen:
Förderfähig sind die Sach-, Personal-, Verwaltungs-, Honorar-, Referenten- und sonstigen Ausgaben für die Kurse.