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Nördliche Hauptstrasse 9
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Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.
Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.
Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern.
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:
Im Rahmen einer Anschubfinanzierung können bis zu 25.000 Euro für bis zu zwei Jahren für den Aufbau von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften gewährt werden. Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)