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Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auf Antrag Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die eine "Anschubfinanzierung" oder eine befristete, vorzugsweise immer geringer werdende Förderung von in der Regel bis zu 3 Jahren (Ausnahme: Akquisiteure) benötigen. Förderungen an einzelne Personen werden nicht ausgereicht.
Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie Maßnahmen, die unter einen der folgenden vier Förderschwerpunkte fallen:
1) Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – Regionale Arbeitsmarktinitiativen
Dazu zählen insbesondere regionale Arbeitsmarktinitiativen ebenso wie neuartige Projekte zur Sicherung von regionalen Fachkräftebedarfen. Ebenso sind dies Projekte im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels auf dem regionalen Arbeitsmarkt und Maßnahmen, welche die Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt in den Blick nehmen.
2a) Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
Im Rahmen dessen können neuartige Maßnahmen
2b) Ausbildungsakquisiteure für deutsche Jugendliche, für Jugendliche mit Migrationshintergrund (AQ)
Die Zielgruppe wird über die Möglichkeiten der Berufsausbildung sowie Gewinnung und Sicherung von Ausbildungsstellen informiert und beraten.
2c) Akquisiteure für Studienabbrecher (AQ'S)
Junge Menschen, die ihr Studium an einer bayerischen Hochschule oder Universität abgebrochen haben oder abbrechen werden, sollen für eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem gewonnen werden. Daneben werden Kontakte zu Unternehmen gepflegt, die der gezielten Suche von geeigneten Ausbildungsplätzen dienen sollen.
3) Die Maßnahmen wurden ausgesetzt.
4) Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
Mit den Maßnahmen sollen Frauen erreicht werden, die ihre Potentiale einsetzen und entwickeln möchten um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen entstandene Benachteiligungen am Arbeitsmarkt sollen ausgeglichen werden.
5) Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit den Maßnahmen sollen insbesondere Jugendliche und ältere Menschen über 50 mit Behinderung, die aufgrund ihrer Lebenssituation und / oder der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes haben, unterstützt werden.
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören.
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Kosten (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Beim Förderschwerpunkt 2b befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachkosten. Die Sachkosten dürfen 15 % der Personalkosten nicht überschreiten.