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Nördliche Hauptstrasse 9
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Der Freistaat Bayern fördert die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen der Betreuungsvereine zur Gewinnung, Anleitung, Fortbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer (vgl. Art. 4 Abs. 1 AGBtG), sowie Information und Beratung im Einzelfall über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Fallbezogene Aufgaben sind nicht Gegenstand der Förderung.
Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise:
Antragsberechtigt sind
Förderfähig sind die Sach- und Personalausgaben der Betreuungsvereine im Bereich der Querschnittsaufgaben (siehe oben).
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Eine 10%ige Eigenmittelbeteiligung des Zuwendungsempfängers wird vorausgesetzt.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung VV Nr. 2.2 zu Art. 44 BayHO.