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Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 60., 65., 70., 75. und 80. Hochzeitstag.
Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.