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Nördliche Hauptstrasse 9
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Wenn Sie beruflich Güter oder Personen auf der Straße transportieren möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis die sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.
Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.9.2008 (Bus) oder dem 10.9.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer wird gleichzeitig als Grundqualifikation für den Personen- und den Güterverkehr anerkannt. Die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb wird nur als Grundqualifikation für den Personenverkehr, die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in und zum/zur Werkfeuerwehrmann/-nur für den Güterverkehr anerkannt
Die Prüfung „Grundqualifikation” umfasst eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung.
Zur Ablegung der Prüfung müssen Sie nicht an einem Vorbereitungsunterricht teilnehmen.
Auch eine Fahrerlaubnis ist zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung ebenfalls nicht erforderlich.
Sollten Sie Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugV und PBZugV) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss Sie jedoch vollständig ablegen.
Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen:
Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden, über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.