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Die Anerkennung kann für die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Schweiz erworbene Berufsqualifikation erfolgen, die einer Qualifikation für eine Fachlaufbahn entspricht.
Für die Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation gelten spezielle Regelungen (siehe hierzu Leistung "Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation" unter "Verwandte Themen").