Hauptmenü
Hauptmenü
Navigation
Navigation
Nördliche Hauptstrasse 9
83700 Rottach-Egern
Telefon: 08022 / 67 13-0
Telefax: 08022 / 67 13-29
rathaus(@)rottach-egern.de
Telefon: 08022 / 6 73 10-0
Telefax: 08022 / 6 73 10-29
rottach-egern(@)tegernsee.com
Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) einen einschlägigen akademischen Gebärdensprachdolmetscherabschluss oder eine staatliche Gebärdensprachdolmetscherprüfung in Deutscher Gebärdenspräche (DGS) erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen zum Zweck der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung vor Gericht.
Im Zuge des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens überprüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikation und der bayerischen Ausbildung zur staatliche geprüften Gebärdensprachdolmetscherin bzw. zum staatlich geprüften Gebärdensprachdolmetscher in Deutscher Gebärdenspräche (DGS) bestehen.