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Die Gemeinde Rottach-Egern hebt den Hebesatz bei der Grundsteuer B aufkommensneutral an

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 den Hebesatz bei der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 auf 500 % festgesetzt (bisher 320 %) und bleibt somit aufkommensneutral. Das bedeutet, dass die Gemeinde mit dem neuen Hebesatz ab 2025 die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt wie in den Jahren zuvor.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Bemessungsgrundlagen, nämlich die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Somit mussten ab dem Jahr 2022 alle Grundbesitzer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt hat dann nach einer neuen Berechnungsmethode – dem sogenannten Flächenmodell – die neuen Grundsteuermessbeträge ermittelt und an die Gemeinde übermittelt.
Durch diese neue Berechnungsmethode verschieben sich die Bemessungsgrundlagen für die einzelnen Grundbesitzer. Es kann also sein, dass trotz des neuen, höheren Hebesatzes Grundbesitzer künftig weniger Grundsteuer zu zahlen haben, wiederum andere Grundbesitzer mehr an Grundsteuer zu entrichten haben. Das Verhältnis beträgt ca. 50:50.
Der Gemeinde Rottach-Egern ist es wichtig zu betonen, dass sie sich nicht an dem neuen Hebesatz bereichert. Der neue Hebesatz ist schlicht und ergreifend notwendig, um die gleichen Einnahmen – ca. 1.900.000 Euro – wie vor der Grundsteuerreform aus der Grundsteuer zu erhalten.
Um etwaige Fragen der Bürger zur Grundsteuerreform zu beantworten, lädt die Gemeinde interessierte Bürger zu einer Infoveranstaltung am 16.12.2024 um 19 Uhr in das Seeforum Rottach-Egern ein.

Wir bitten um Beachtung der beigefügten Anlage "Infoschreiben neues Grundsteuerrecht ab 2025".