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MVV 365-Euro Ticket für Schüler ab der 5ten Klasse

MVV 365-Euro Ticket für Schüler ab der 5ten Klasse


Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass Schülern ab Jahrgangsstufe 5 mit Wohnsitz in Rottach-Egern, die keine Beförderungsberechtigung für ihren Schulweg besitzen – das sind diejenigen, die weniger als 3 Kilometer von der jeweiligen Schule entfernt wohnen - von der Gemeinde ein 365 Euro Ticket des MVV vollständig erstattet wird. Das Ticket ermöglicht es, für 12 Monate das gesamte MVV-Tarif-Gebiet mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Bahn, U-Bahn, Trambahn zu befahren.


Voraussetzung ist, dass die Schüler/Eltern dieses Ticket selbst beschaffen, und den Zahlungsbeleg an finanzen@rottach-egern.de unter Angabe des vollständigen Namens und der Wohnadresse des Schülers, der besuchten Schule sowie die Bankverbindung übermitteln. Nach Überprüfung der Angaben (wohnhaft in Rottach-Egern, Entfernung Wohnung – Schule) wird der Betrag von der Gemeindekasse überwiesen.


Wie kommen die Schüler an das 365-Euro Ticket des MVV? Das Ticket kann über die beiden Abo-Center der MVG und der DB und bei den Kundencentern von MVG und DB im MVV bestellt werden. Eine Bestellung in den Kundencentern von BRB und SVR ist nicht möglich. Des weiteren kann das 365 Euro Ticket als Handy-Ticket über das MVG-Kundenportal bzw. direkt in den Apps München Navigator und DB Navigator erworben werden. Der Link für das Abo-Center lautet:
https://www.mvv-muenchen.de/ticketshop-preise/zeitkarten-abos/onlineantrag-ausbildungstarif/index.html


Welche Unterlagen werden für das 365-Euro Ticket benötigt?

• bei Schülern:innen bis 14 Jahre Bestätigung der Eltern – über 15 Jahre Bestätigung der Schule

• bis einschließlich 15 Jahren: Passbild mit 35 x 45 mm


Diese Unterlagen müssten bei einer Online-Bestellung über das Abo-Center hochgeladen werden.
Weitere Informationen zum 365-Euro-Ticket sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.mvv-muenchen.de/ticketshop-preise/zeitkarten-abos/365-euro-ticket/index.html

Für Schulabgänger im jeweiligen Jahr behält sich die Gemeinde eine gesonderte Regelung vor.