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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Beschreibung

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 23.12.2022

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Herr Gerhard Hofmann