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Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 

Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Kosten

Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 02.12.2025

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Zuständige Stelle

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern

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