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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Redaktionell verantwortlich

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Herr Gerhard Hofmann