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Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch

Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2024

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  • Gemeinde Rottach-Egern - Verkehrsreferat

    Nördliche Hauptstraße 23
    83700 Rottach-Egern

Ansprechperson

Alexander Eberl