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Vollsperrung im Rahmen von Asphaltierungsarbeiten ab 15. April 2024 in Rottach-Egern

Ab Montag, den 15. April finden in der Gemeinde Rottach-Egern umfangreiche Asphaltierungsarbeiten statt. Hiervon betroffen sind der Reiffenstuelweg, der Salitererweg sowie die Ganghoferstraße. Am Montag beginnen die Arbeiten mit Vorarbeiten, wie Ab- bzw. Anfräsen der alten Asphaltdecke sowie Vorarbeiten an Schächten, Schiebern, Randeinfassungen etc.

Für die eigentlichen Asphaltierungsarbeiten sind im betroffenen Bereich Vollsperrungen erforderlich.

Diese beginnen im Reiffenstuelweg am Dienstag, den 16. April 2024 ab 9:00 Uhr. Ein Befahren ist bis Mittwoch, 17. April 2024 – 6:00 Uhr nicht möglich. Betroffenen hiervon ist der Bereich, zwischen dem Grundstück Reiffenstuelweg 8 bis zur Einmündung in die Ulrich-Stöckl-Straße. Eine Umfahrung ist über die Südliche- und Nördliche Hauptstraße möglich.

Im Salitererweg sind die Asphaltierungsarbeiten für Mittwoch, den 17. April 2024 ab 14:00 Uhr vorgesehen. Ein Befahren ist bis 22:00 Uhr nicht möglich. Asphaltiert wird der Bereich vom Grundstück Salitererweg 1 bis zum Grundstück Salitererweg 5a. Auf Grund der Sackgassensituation ist keine Alternativroute möglich und die Zufahrt ist erst nach dem Auskühlen des Asphalts möglich.

Die Asphaltierungsarbeiten in der Ganghoferstraße beginnen am Freitag, den 19. April ab 7:00 Uhr. Ein Befahren ist bis Samstag, den 20. April 2024 – 6:00 Uhr nicht möglich. Asphaltiert wird der Bereich zwischen der Einmündung in die Überfahrtstraße bis zum Objekt Ganghoferstraße 7/7a. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zeitraum der Vollsperrung die Einbahnstraßenregelung im Bereich der Ganghoferstraße zwischen Einmündung Asamstraße und Überfahrtstraße aufgehoben wird. Dies wird auch entsprechend beschildert. Nach Beendigung der Vollsperrung werden die entsprechenden Verkehrszeichen unverzüglich entfernt und die Einbahnstraßenregelung besitzt wieder Gültigkeit.

Nach dem ersten auskühlen ist ein begehen der neu asphaltierten Flächen möglich.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Arbeiten stark witterungsabhängig sind. Je nach Wetterlage können die Arbeiten kurzfristig unterbrochen oder auf den nächsten, regenfreien Tag verschoben werden.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass ihm Rahmen der Asphaltierungsarbeiten ein sogenannter Haftkleber auf die vorhandene Straßendecke gesprüht werden muss. Dies ist ein zähes, klebriges Bitumengemisch, welches sich an Schuhen, Fahrradreifen, Autoreifen etc. festsetzt. Wir bitten daher die schwarz angesprühten Flächen nicht zu begehen oder zu befahren.

Die Gemeinde Rottach-Egern bedankt sich für Ihr Verständnis.